Mir ist ein Tier zugelaufen
Weil alle Heim- und Haustiere unter das Fundrecht (§ 965-984 BGB) fallen, muss der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder dem zuständigen Fundbüro/Ordnungsamt melden. Man darf das Tier nicht einfach so behalten. Haben Sie ein zugelaufenes Tier bei sich aufgenommen? Hier haben Sie die Möglichkeit eine Anzeige aufzugeben.
Ist Ihnen ein Tier zugelaufen oder hält sich seit geraumer Zeit in Ihrer Nähe auf, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die nächste Polizeidienststelle. Dort wird geprüft, ob das Tier als vermisst gemeldet wurde. Der Finder hat damit seine Anzeigepflicht erfüllt. Zu melden sind neben einer Beschreibung des Tieres Fundort, -zeit und wo das Tier sich derzeit befindet.
Wenn das Tier verletzt oder krank erscheint, muss es direkt zum Tierarzt. Dort kann auch der Chip ausgelesen werden. Ist das Tier zum Beispiel beim Deutschen Tierschutzbund e.V. oder bei TASSO. registriert, kann der Halter seinen Liebling bald wieder in die Arme schließen.
Um den Halter ausfindig zu machen können der Deutschen Tierschutzbund e.V. oder TASSO kontaktiert werden und die Tierarztpraxen der Umgebung. Außerdem können Sie Plakate mit der Beschreibung des Tieres aushängen. Auch eine Annonce im örtlichen Tageblatt kann hilfreich sein. Lesen Sie auch Anzeigen dahingehend, ob das Tier irgendwo vermisst wird.
Immer wieder haben sich hier soziale Netzwerke wie Facebook als sehr nützlich erwiesen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit eine Anzeige auf unserer Homepage aufzugeben.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie das Tier vorerst bei sich aufnehmen können? Sprechen Sie dies bitte immer mit dem Fundbüro/Ordnungsamt oder der Polizei ab. Sollte sich der Besitzer innerhalb der folgenden sechs Monate nicht ermitteln lassen, haben Sie die Chance das Tier zu behalten.